auserdingen,
V.
1.
›jn. zu etw. verurteilen‹;
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Rwb (a.
1391
).
2.
›etw. (ein Grundbesitztum) für verfallen erklären‹;
Wortbildungen:
auserdingnis.

Belegblock:

Aubin, Weist. Köln/Brühl (
rib.
, Hs.
1731
):
mögen alsdann die herren [...] mit ihrem buirmeister gaen ind fenden dieselbige widerwärtige vor auserdingt gut.