ausdruckenlich,
ausdrückenlich
(letzteres seltener),
Adj.,
oft als
Adv.
gebraucht.
1.
›ausgeformt, ausgeprägt, materiell in etw. hineingedrückt‹;
vgl.  3.
Bedeutungsverwandte:
 1.
Syntagmen:
a. fustrit.

Belegblock:

Dasypodius (
Straßb.
1536
):
außtruckenlich geBildet. Iconicus.
2.
›explizit ausformuliert, ausdrücklich; klar artikuliert (von der Aussprache); besonders betont; eindeutig, klar, deutlich, verständlich‹;
vgl.  8.
Bedeutungsverwandte:
 5,  3, ; vgl. .
Syntagmen:
etw. a. ansagen / anzeigen / befinden / melden / reden / spüren / vorbehalten
;
a. beten
;
e. S. a. zuwieder sein
;
ausdruckenliche ordnung, ausdruckenlicher befel, ausdruckenliches geding
;
mit ausdruckenlichen worten
(formelhaft).

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Eim etwas offentlich vnd Außtruckenlich oder vor allen leüten außkünden vnnd vorsagen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
,
v. 1536
):
daß sie [verordneten] [...] austruckenlich anzeigen wellen.
Ebd. (zu
1558
):
dieweil solches alles austruckenlich dem claren, hellen puͦchstaben zuͤwider.
Barack, Zim. Chron. (
schwäb.
,
M. 16. Jh.
):
allen vermuotungen nach, wiewol es nit austruckenlichen befunden.
hat es [mentschengestalt] mit usstruckenlichen worten verstendtlichen gesagt.