ausdienen,
V.
1.
›(eine vertraglich vereinbarte Zeit) zu Ende dienen, abdienen‹; als part. Adj. ausgedient
›eine Verpflichtung erfüllt habend‹.Syntagmen:
die woche / zeit, das jar / ziel a.
, oft ohne Zeitangabe.Belegblock:
yn eyn jar geredt unde gelobith habin zcu dynen unde yn daz nicht gehalden nach auch nicht ußgedynet.
es musszen die wirgker uch die sole wochlich berechenen, so haben sie auch alle wochen uszgedynet.
da ich außgedient hat, schickt mich mein vatter hinwegg.
2.
›eine bestimmte Zeit mit seinem Dienst aushalten, erfüllen‹.3.
›seine Kräfte dienend verschleißen, aufbrauchen, in seiner Wirkung zu Ende gehen‹.Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
meist im Perf. oder Part. Perf.; j., das buch / evangelium ausgedient haben.
Belegblock:
Die alte Hund wañ sie sich mit jagen abgearbeitet vnd auß gedienet haben.
O Blum, O Bluͤh, ich bin citirt, | Ade ich hab außdienet, | [...] | Jtzt ist die Zeit, die vns abscheyd.
4.
›etw. durch Dienst gebührend, hinreichend erfüllen, ausführen‹.Belegblock:
hat jhn [Gottes dienst] also gestifft, das er nimer mehr kan ausgedienet noch gnug gehalten werden.