ausdienen,
V.
1.
›(eine vertraglich vereinbarte Zeit) zu Ende dienen, abdienen‹; als part. Adj.
ausgedient
›eine Verpflichtung erfüllt habend‹.
Syntagmen:
die woche / zeit, das jar / ziel a.
, oft ohne Zeitangabe.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
244, 28
(
thür.
,
1474
):
yn eyn jar geredt unde gelobith habin zcu dynen unde yn daz nicht gehalden nach auch nicht ußgedynet.
Opel, Spittendorf (
osächs.
,
um 1480
):
es musszen die wirgker uch die sole wochlich berechenen, so haben sie auch alle wochen uszgedynet.
Mylius (
Görlitz
1577
):
Miles emeritus Ein alter außgedienter Kriegsmann.
Rupprich, Dürer (
nobd.
,
1524
; Hs.
2. H. 17. Jh.
):
da ich außgedient hat, schickt mich mein vatter hinwegg.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
die alten knecht [...] die bestimbten zeit und jar, den kriegern aufgesezt, ausgedient hetten [...] versach man mit solchem feld.
2.
›eine bestimmte Zeit mit seinem Dienst aushalten, erfüllen‹.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Den gantzen krieg Außdienen / Jn dem dienst deß kriegs beharren.
3.
›seine Kräfte dienend verschleißen, aufbrauchen, in seiner Wirkung zu Ende gehen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
meist im Perf. oder Part. Perf.;
j., das buch / evangelium ausgedient haben.

Belegblock:

Schmitz, Schiltb.
20, 16
(
Frankf.
1597
):
Die alte Hund wañ sie sich mit jagen abgearbeitet vnd auß gedienet haben.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
O Blum, O Bluͤh, ich bin citirt, | Ade ich hab außdienet, | [...] | Jtzt ist die Zeit, die vns abscheyd.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ein alter Außgedienter kriegßmañ den man der reiß erlassen hat.
Dietz, Wb. Luther ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 290
.
4.
›etw. durch Dienst gebührend, hinreichend erfüllen, ausführen‹.

Belegblock:

Luther, WA (
1530
):
hat jhn [Gottes dienst] also gestifft, das er nimer mehr kan ausgedienet noch gnug gehalten werden.
Dietz, Wb. Luther .