ausbriefen,
V.
›etw. ausschwatzen, unter die Leute bringen, ausposaunen; sich mit seinen Anliegen an die Öffentlichkeit wenden‹.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  7.
Syntagmen:
den gebresten / mangel, die schwachheit / sünde a.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Die heimlichkeit Außkündẽ oder außbrieffen. Enuntiare commissa.
Schweiz. Id. (
seit 1559
).