ausbossen,
V.;
1.
›jn. überfallen, ausrauben, schädigen‹.Belegblock:
Pfeiffer, Frk.-bay. Landfr.
178, 17
(nobd.
, 1396
): der Beklagte und seine Gewalt hätte ihm seinen armen Mann [...] geschädigt (auzgebost, auzgevast
) und ihm Vieh [...] genommen [Regestbeleg].