ausbitten,
V., unr. abl.
1.
›jn. aus etw. (z. B. Gefangenschaft) oder von etw. (z. B. einer Strafe) losbitten, freibitten‹.Syntagmen
jn. a.
, mit Verschiebung der Bezugsgröße: den pönfal, die strafe a.
Wortbildungen:
ausbittung
Belegblock:
Als aber Menelaus vberweiset ward / verhies er dem Ptolemeo viel geldes / wenn er jn beim König möcht ausbitten.
2.
›jm. jn. abwerben‹.Belegblock:
so ainer dem andern sein knecht oder diern außpätt oder abfreit.