ausbieten,
V., unr. abl.;
vereinzelt
ausgebieten.
1.
›jn. aus einem Rechtsbezirk verweisen, verbannen; jn. aus einer sozialen Gruppe (z. B. einer Zunft) ausschließen; jn. gerichtlich zur Räumung eines Grundstücks auffordern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2.
Syntagmen:
jm.
(z. B.
dem juden / pfarrer / schuldiger
)
a.
;
jn.
(z. B.
den juden
)
a.
; Akk.obj. nur einmal belegt.
Wortbildungen:
ausbot
1,
ausgebietung
,
ausgebot
1.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
286, 41
(
rhfrk.
,
1668
):
weil er [judt] [...] biß annoch seinen schutzbrief bey der churfürstlichen cammer nicht außgelöst, ist ihme außgebotten.
Roder, Stadtr. Villingen (
önalem.
,
1501
/
16
):
so sollen die von Villingen dem selben ußbieten uß der statt Villingen.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1513
):
daß sie ir solten die stat verpieten und nichts am leben thun. also pote ir die kaiserliche maiestet aus.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
Es war die sag [...], die von Ulm hettent dem pfarrer daselbst außbotten.
2.
›jn. zu etw. (meist: zur Heeresfolge) aufbieten, aufrufen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  6,  1,  1.
Syntagmen:
mit Dat.
Wortbildungen:
ausbietung
1,
ausbot
2 ›Aufgebot‹.

Belegblock:

Kollnig, Weist. Schriesh.
294, 38
(
rhfrk.
,
1430
):
sol uns unser gnediger here herzog Ludwig, oder wer uns von sinen wegen ußgebutet oder füret, die koste geben.
Brinkmann, Bad. Weist. (
rhfrk.
,
1559
):
der dann etlichen von Bargen vier oder sechsen ausgeboten habe, die ihrem vogtherrn gehorsam sein musten.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1388
):
sullen auch allen gesten und pawren und allen wegen und pferden dorzuͤ awz gebieten, daz die auch komen uff den kornmarkt.
Maaler (
Zürich
1561
):
Eim Außbietẽ / Einen zum streyt ladẽ / oder zuͦ einem kampff beruͤffen.
Haltaus, Liederb. Hätzlerin (
schwäb.
,
1471
):
Da lieff pirenstengel | Gar resch van hus ze hus | Vnd pot allen pawren usz.
Kollnig, a. a. O.
194, 44
;
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 251
;
3.
›jn. zu etw. reizen, herausfordern, provozieren‹.
Bedeutungsverwandte:
 3,
2
 3,  2; vgl.  2,  5.
Syntagmen:
jm.
(meist)
/ jn.
(1 Beleg)
a., zu [...]
;
(jm.) zu etw.
(z. B.
dem wetlauf / kampf
)
a.
;
trozliches a.
Wortbildungen:
ausbieter
1 ›Provokateur‹,
ausbietung
2 (dazu bdv.:  3),
ausbot
3 ›Herausforderung‹.

Belegblock:

Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
Diser Florentiner bot im uß, zuͦ kempfen umb das Leben.
Es hetten uff einmal zwen Meister einander ußgebotten, zuͦ malen umb die Meisterschafft.
Dasypodius (
Straßb.
1536
):
Provocatio, ein anreytzung / außbùtung zum streyt / oder berùffung.
Goedeke, Fischart. Schiff
664
(
Straßb.
1576
):
[Sie] zaigt sich dem schiff auf den seiten, | Jm zu dem wettlauf auszubieten.
Bachmann, Haimonsk. (
halem.
,
1530
):
er ist ein manlicher rytter; wann er hat mir uß botten zestritten lib an lib.
Maaler (
Zürich
1561
):
Außbieter (der) Außhin reitzer. Prouocator.
Ebd. :
Außbott / das Außhin reitzen.
Maaler /v;
Rot
343
;
Hulsius
B ijv
;
Öst. Wb.
3, 159
;
West, Dasypodius.
1989, 268
.
4.
›sich nach außen darbieten, nach außen wenden; sich für etw. (z. B. für einen Geist) ausgeben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  12.

Belegblock:

Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Ein ieklich creature nach der edelkeit ir nature, so si me insiczet in sich selber so si sich me vs bútet.
Dietz, Wb. Luther .
5.
›jm. etw. (ein Pfand vor der Pfandvollstreckung) zur Auslösung anbieten; die Pfandvollstreckung ankündigen‹.

Belegblock:

Dinklage, Frk. Bauernweist.
92, 17
(
nobd.
,
1536
/
49
):
wan die 3 tage hinkommen, so sol er 2 nachpaur bitten und sol deme, den er gepfent hat, das pfant ausbiten lasßen; loset er es nit, so magk er das pfant vorsezen.
6.
›etw. ausloben, versprechen; jm. etw. (z. B. höheren Lohn) anbieten und ihn dadurch abwerben‹.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
17. Jh.
):
Wehr der ist der mehr auspeüt zu geben ainem arbeiter uber dem gemainen lohn, ist zu wandl 72 ₰.
7.
›etw. versteigern, öffentlich feilbieten; etw. öffentlich bekanntgeben, ausrufen‹.
Wortbildungen:
ausbieter
2,
ausbietung
3,
ausgebot
2.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Auctionari. Verganten versteigen auffsteigern zũ thewrsten auß bieteñ hoͤhern verthewren.
Schwartzenbach (
Frankf.
1564
):
Außbieten. Faylbieten. Auffthun zu verkaufen. Einem etwas antragen oder anbieten.
V. Anshelm. Berner Chron.
5, 158, 16
(
halem.
,
n. 1529
):
Nach beschehner verkuͤndung, usspitung und begleitung.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
die [nation] hat alwegen fail auspoten und verkauft iren frid.
Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1522
):
das wir [...] ein frey bergkwergk auskundigen und ausbiethen haben lossen.
Guth, Gr. Alex. (Hs. ˹
oobd.
,
E. 14. Jh.
˺):
Alexander der werd | Hiez gebieten nachent und ver | Auzz in Persia daz land | Daz die fürsten gemand wern.
8.
›etw. (z. B. falsche Münzen) in Umlauf bringen‹.

Belegblock:

Leman, Kulm. Recht (
Thorn
1584
):
butet der muntzer eynen valschen pfennyng vs. so das her icht domete koufen wil.