ausbeutezeche,
die
.
›Zeche, die Gewinn abwirft‹;
zu  2.

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
158, 2
(
omd.
,
1554
):
Darumb muß eins uf außbeut- und zubueßzechen, weil es zu sehr übermacht genohmen, mit dem andern abgeschafft sein.