ausbeuten,
V.
1.
›in Kriegen, Raubzügen Beute machen‹ (vereinzelt); ›etw. (z. B. gewonnene Beute) austeilen, verteilen‹;
vgl.  1.
Syntagmen:
den raub / schaz, das vieh / gut / getreide / pferd, die habe, die güter a., etw. in gleiche teile a., etw. unter jn. a.

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Dan. 11, 24
(
Wittenb.
1545
):
wirds also ausrichten / das seine veter / noch seine voreltern nicht thun kundten / mit rauben / plündern / vnd ausbeuten.
Skála, Egerer Urgichtenb.
12, 2
(
nwböhm.
,
1562
):
Das geltt haben vater, Sun vnd schertzer heufel weis vber haupt aus Peuth.
Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
um 1525
):
die hetten die hab und sonderlich das vieh ausgepewt und verkawft.
Goldammer, Paracelsus.
7, 342, 13
(
1530
):
den raub davon bringen und ihr land teilen und die ausbeuten.
Turmair (
moobd.
,
1522
/
33
):
solten die geistlichen güeter den nottürftigen außtailen und außpeuten, nit in iren nutz wenden.
2.
›den Reingewinn eines Bergwerksbetriebs verteilen‹;
zu  2.
Wortbildungen:
ausbeutezeit
›Termin der Auszahlung des Reingewinns von Bergwerken‹.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1536
):
so sollen sie uns den zehend frei zuvor von der summa der auspeut von ider zech sunderlich zu geben vorpflicht sein und die ubrigen neuen teil und[er] sich auspeuten.