ausbestatten,
V.
›jn. vermögensrechtlich ausstatten, abfinden, aussteuern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
die tochter, das kind a., jn. mit einem brautschatze a.
Wortbildungen:
ausbestattung.

Belegblock:

Rwb (
seit 1372
).