ausbannen,
V.,
regelm. und unregelm. Form belegt.
›etw. (z. B. den Teufel) austreiben, exorzieren; jn. exkommunizieren, aus einer Gemeinschaft ausschließen; jn. ausweisen, verbannen; etw. (z. B. einen Wald) von der Nutzung ausschließen, freihalten‹;
zu  11.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  2,  3,  2.
Syntagmen:
den teufel, den bischof, leute, das holz, den wald a.

Belegblock: