ausbüren,
1.
›etw. (Ernte) einfahren‹.Belegblock:
daß kain zehentner in das velt einfahren solle oder zusamben tragen unzt daß der paur sein thail schöbert und außbürt.
2.
›etw. (z. B. Steuern) erheben, einziehen‹.Belegblock:
bis das die egenanten burgermeister [...] von der ussgefaren burger guter [...] drey stewren usgeboret und uffgenomen haben.
3.
›jm. den Aufenthalt in einem bestimmten Rechtsgebiet verbieten, jn. ausweisen‹.4.
›sich ungebührlich verhalten‹.