aufzwicken,
V.
1.
›etw. (Worte o. ä.) aufnehmen, schriftlich festhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , 2.
Wortbildungen:
aufzwicker
›Protokollant‹ (dazu bdv.: 1; vgl. ).

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Einem seine wort Aufzwicken vnnd doch nitt der gleychen thuͦn. [...]. Aufzwicken / der einem redenden mit schreyben geuolgen / vnnd sein red in geschrifft verfassen mag.
Rot
331
(
Augsb.
1571
):
Notarius, Ein schreiber oder auff zwicker / sonderlich der einem Redenten mit Schreiben volgt.
2.
›jm. etw. zum Vorwurf machen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. 3.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschron.
480, 24
(
halem.
,
1534
/
5
):
Das aber dann von den Bernern jnen allweg für übel gefasstt / und ufzwicktt ward.