aufzeichner,
›j., der (auch als obrigkeitlich Beauftragter) etw. schriftlich festhält‹.
Belegblock:
Welti, Stadtr. Bern
(
halem.
,
1473
):
Swerent die beschouwer vnd uffzeicher, die zuͦ der muͥntz geordnet sind, [...] als dick si notturfft beduncket zuͦ der muͥntz ze sechen.
Ein fleyssiger Aufzeichner vnnd Aufmercker. Annotator.