aufzeichner,
aufzeicher,
der
;
-/-Ø.
›j., der (auch als obrigkeitlich Beauftragter) etw. schriftlich festhält‹;
Bedeutungsverwandte:
.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1473
):
Swerent die beschouwer vnd uffzeicher, die zuͦ der muͥntz geordnet sind, [...] als dick si notturfft beduncket zuͦ der muͥntz ze sechen.
Maaler (
Zürich
1561
):
Ein fleyssiger Aufzeichner vnnd Aufmercker. Annotator.