aufzeichnen,
aufzeichen,
V.;
erstere Form deutlich häufiger belegt.
›etw. aufzeichnen, aufschreiben, notieren, etw. schriftlich festhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1.
Syntagmen:
jn.
(z. B.
den menschenfresser
)
a., den namen / wein, die geschichte / missetat / strafe, das wunderwerk / übel a., etw. von munde a., etw. mit der feder a., etw. zur gedächtnis a.
Wortbildungen:
aufzeichnung
,
aufzeichnungszettel.

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
2. H. 16. Jh.
):
was ich des hie geschreben ofgezeichent han, ist kein unwarheit.
Ralegh. America (
Frankf.
1599
):
die [Menschenfraͤsser] ich alle in obengedachter Mappen auffgezeichnet / vnnd mit eyngebracht habe.
Luther. Hl. Schrifft.
2. Chr. 20, 34
(
Wittenb.
1545
):
das ist geschrieben in den geschichten Jehu / [...] / die er auffgezeichent hat ins Buch der könige Jsrael.
Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1466
):
habt ir ein stroff verdynet die ein Rat zu dem male aufzeichen und bei im behalten wolt.
Bolte, Pauli. Schimpf u. Ernst (
Straßb.
1522
):
het der Her ein Schreiber bei im, der zeichnet ire Namen uff mit iren Gaben.
Goldammer, Paracelsus.
6, 199, 2
(
1530
):
daß du herr anmerkst, aufzeichnest oder nit vergessest unser missetat.
Rot
287
(
Augsb.
1571
):
Papir / oder taͤfelen / darein man etwas ohn ordnung auffzeichnet vnd rappuliert.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1494
):
daz all unsers gotshauss leute jeder mit eigem name und zunamen zu sainem gut aufgemerkt und mit was rechten er solh gut inhelt oder besizt eigenlich aufgezeichnet werden.
Schade, Sat. u. Pasqu. ;
Eschenloher. Medicus ;
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. ;
Dietz, Wb. Luther ;