aufwinnen,
aufgewinnen,
V., unr. abl.;
Korrekturangabe: alle diesbezüglich interpretierbaren frnhd. Belege haben die zweitgenannte Form, der Lemmaansatz muß demnach korrekterweise
aufgewinnen
lauten;
aufwinnen
ist nur mittelniederdeutsch belegt ().
1.
›etw. mit Gewalt öffnen, aufstoßen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1537
):
sind die frauen nit willig gewest, sonder haben die thor und die thiern aufgewinnen miessen mit ainem großen geschrai.
Spiller, Füetrer. Bay. Chron. (
moobd.
,
1478
/
81
):
Da der raisig zeug das sach, der straich dem Thore zue, und gebunen das auf.
2.
›jm. jn. abwerben‹; als Synekdoche: ›jn. zur Arbeit annehmen, jn. aufnehmen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
2
 2.

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
429, 29
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
da wart er arm in der zeit | und gieng von dannen unde kam | zu einem purger dare | [...], der in uff gewan.
Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
,
1490
):
ob ainer dem andern gieng in sein schar zu weingarten und gebunn im sein arbaiter auf.