aufwieglung,
2
aufwiklung
(ersteres etwas häufiger),
die
.
›unrechtmäßige Absprache, unbotmäßige gewerbliche Praxis; Anstiftung von jm. zum Aufruhr‹; vgl. (s. v.
2
 1).
Bedeutungsverwandte:
, , ; vgl. .
Syntagmen:
a. des gemeinen mannes, der knechte.

Belegblock:

Rennefahrt, Wirtsch. Bern
643, 15
(
halem.
,
1680
):
So aber einer umb die aufwicklung wüßenschafft truge.
Geier, Stadtr. Überl. (
nalem.
,
1554
):
wem oder wohin solliche vorhabende practicen und ufwiglungen zuͦwider gemaint oder gepraucht werden wöllen.