aufwechsel,
der
;-s/
–.›Aufgeld beim Geldwechsel, Agio, Betrag, um den der Kurs einer Geldsorte über dem Nennwert liegt, und der deshalb gern als Wucher gesehen wurde‹.
Chroniken, rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Syntagmen:
den a. bezalen / verrechnen, einen a. auf etw.
(z. B. den gulden
) legen
; a.
(von einer Summe) abgehen
; jn. des a. halben beschweren
; etw. für a. abgehen, für den a. etw. geben, etw. zu a. geben, etw. an a. verlieren
; a. an der steuer.
Belegblock:
auff dieselben ducaten wurden ye auff hundert gerechent 32 gulden landswerung auffwechsels.
das die sum̃ so er auf die pfand gelihen [...] eytel Rechts erstgelihens hauptgut. vnd kein wuͦcher. gesuͤch. gewynnung. libũg. noch aufwechsel darzu noch darauf gerechent oder geschlagẽ sey.
haben wir geben 600 ℔ dn. wirtzpurger und fur den ufwechsel an den wirtzpurger an jedem pfund 8 dn.
so ist mir worden auf 400 guldein ze aufwegsl 7 guldein.
ich gab awff 20 lb. R. awffwechsell 86 helbling.
als die unnderthanen antzaigen, sy werden hart beswărt des aŭfwechsels halben.