aufwechsel,
der
;
-s/
–.
›Aufgeld beim Geldwechsel, Agio, Betrag, um den der Kurs einer Geldsorte über dem Nennwert liegt, und der deshalb gern als Wucher gesehen wurde‹.
Chroniken, rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Bedeutungsverwandte:
,  7,  4; vgl.  1.
Syntagmen:
den a. bezalen / verrechnen, einen a. auf etw.
(z. B.
den gulden
)
legen
;
a.
(von einer Summe)
abgehen
;
jn. des a. halben beschweren
;
etw. für a. abgehen, für den a. etw. geben, etw. zu a. geben, etw. an a. verlieren
;
a. an der steuer.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1433
):
auff dieselben ducaten wurden ye auff hundert gerechent 32 gulden landswerung auffwechsels.
Köbler, Ref. Nürnberg
289, 12
(
Nürnb.
1484
):
das die sum̃ so er auf die pfand gelihen [...] eytel Rechts erstgelihens hauptgut. vnd kein wuͦcher. gesuͤch. gewynnung. libũg. noch aufwechsel darzu noch darauf gerechent oder geschlagẽ sey.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
haben wir geben 600 ℔ dn. wirtzpurger und fur den ufwechsel an den wirtzpurger an jedem pfund 8 dn.
Bastian, Runtingerb.
2, 110, 21
(
oobd.
,
1395
):
so ist mir worden auf 400 guldein ze aufwegsl 7 guldein.
Ebd.
418, 19
(
1404
):
ich gab awff 20 lb. R. awffwechsell 86 helbling.
Wopfner, Bauernkr. Tirol
29, 27
(
tir.
,
1523
):
als die unnderthanen antzaigen, sy werden hart beswărt des aŭfwechsels halben.
Toeppen, Ständetage Preußen
5, 463, 36
;
Bastian, a. a. O.
205, 3
;
425, 10
;
Wopfner, a. a. O.
28, 16
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 267
;
Schirmer, Kaufmannsspr. .