auftreiben,
V., unr. abl.
– Schwer gliederbares Bedeutungsfeld; eng zusammengehörig: 2-6 durch die mögliche Assoziation ‘Aufwärtsrichtung’ (und zugehörige Tropen); 7-11 durch die Assoziation ‘etw./jn. suchend aufspüren und in bestimmter Weise behandeln’; 13-14 rechtsrelevante Verwendungen.
1.
›etw. spalten; etw. aufzwingend öffnen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1, ; vgl.  1, .
Wortbildungen
auftrieb
1 ›geburtshilfliches Instrument‹ (dazu bdv.: ; a. 1554).

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Auftreyben vnd spalten. Hiulcare.
2.
›etw. (z. B. eine Mauer, einen Gebäudeteil) hochziehen, errichten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  2.
Syntagmen:
die mauer / stube, das wur a.

Belegblock:

Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
1405
):
weler an sinem nachgeburen ein mur vff tribt.
3.
›(Mühlsteine) so aufeinander anbringen, daß sie zum Mahlen brauchbar sind‹; Spezialisierung zu 2.

Belegblock:

Ermisch u. a., Haush. Vorw.
150, 23
(
osächs.
,
1570
/
7
):
das die mühlsteine, leufer und bödem tuglich und gutt sein und die im auftreiben also gerichtet, das sie zusammen gehören und zu mahlen recht dienen.
4.
›etw. (Wasser o. ä.) stauen, ansteigen lassen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .
Syntagmen:
das mer / wasser a.

Belegblock:

5.
›(Kosten) auflaufen lassen; (Kosten) hochtreiben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›etw. (z. B. Getreide) verteuern‹.
Bedeutungsverwandte:
 26,  22,  4, ; vgl.  9, .
Syntagmen
kosten a.
; oft passivisch:
kosten aufgetrieben werden / sein
;
das getreide / brot / geld, den preis / zehenten a., etw.
(z. B.
korn
)
in höheren preis a.

Belegblock:

Schöpper (
Dortm.
1550
):
Expensas, seu sumptus facere. kostẽ auffwenden anlegen aufflegen thun aufftreiben.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
E. 15.
/
A. 16. Jh.
):
Alls ouch vff den gesellschaffttenn den leidluͥttenn geschenngkt vnnd in soͤlichem mergklicher cost vffgetrybenn wirtt.
6.
›(Wasser) zum Kochen bringen‹; am ehesten hier anzuschließen als Ütr.: ›jn. zu etw. aufmuntern, reizen, aufwiegeln‹;
das gemüt a.
›sich aufblähen‹ sowie ›seine religiösen Kräfte erheben, emporstreben‹.
Syntagmen:
das wasser a., jn. zu krieg a.

Belegblock:

Vetter, Pred. Taulers (
els.
,
14. Jh.
):
so tribe din gemuͤte uf in die hoͤhe und in die inre wuͤstenunge.
Eichler, Ruusbr. obd. Brul.
2, 300
(
els.
,
E. 14. Jh.
):
Als das naturliche fv́r v́ber mitz hitze vnd kraft vf getriben hat daz wasser oder ander flússig ding zvͦ dem walle.
7.
›(Wild) aufscheuchen, aufjagen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1; vgl.  4, ,  5.
Phraseme:
die grillen im kopf auftreiben
›jn. hellwach machen‹.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Gewild Auftreyben oder jagen.
Turmair (
Augsb.
1517
):
irritabis crabrones’ ‘wirst kind aufwecken, lass kind schlaffen, wirst die grillen im kopf auftreiben’.
Dalby, Lex. Mhg Hunt.
1965, 247
;
Dietz, Wb. Luther ;
8.
›(eine Gruppe von Menschen) zusammenrufen, unter Ausübung von Macht zusammenbringen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
327, 468
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Da liess der kung furbaz | ainn grossen hof auff treiben, | verkunden und peschreiben | zu seiner kindel tǎff.
Trübner, Dt. Wb.
1, 154
.
9.
›etw. (z. B. ein Kreuz) auftreiben; jn. ausfindig machen, aufspüren‹; als Synekdoche: ›jn. (der aufgespürt wurde) verrufen, in Verruf erklären‹; letzteres war im Zunftwesen eine Sozialhandlung, in deren Folge der Verrufene von keinem Meister aufgenommen wurde bzw. keinen Gesellen bekam.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3,  2.
Syntagmen:
das kreuz a., den täufer / drucker / gesellen / stümpler / fremden glaser / unredlichen meister a.
Wortbildungen:
auftreibung
1.

Belegblock:

Schmidt, Frankf. Zunfturk. (
hess.
,
1598
):
daß keiner den andern, er sey gleich trucker oder gesell, umb schuldtwerth [...] willen aufftreibe, an die balcken und thüren anzeichne.
Rennefahrt, Wirtsch. Bern
594, 3
(
halem.
,
1619
):
mögent sy dieselben [...] vermog irer fryheit ufftryben und so lang für unreedlich halten und ußschryen, biß [...].
Grossmann, Unrest. Öst. Chron. (
oobd.
,
3. Dr. 15. Jh.
):
ob etwer (untter in) erfunden, der dem rechten nicht gehorsam sein wurde, dieselben aufzetreyben.
10.
›jm. etw. rauben, wegnehmen, mit Gewalt entreißen‹.
Bedeutungsverwandte:
 3; vgl. , ,  2, (V.) 11, .

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
das die von der Schulenborg [...] den von Magdeburg etzliche wagen uffgetrieben haben.
11.
›(Haustiere) zur Weide, Eichelmast treiben‹.
Bedeutungsverwandte:
 7; vgl.  8.
Wortbildungen:
auftrieb
2.

Belegblock:

Hilliger, Urb. St. Pantaleon (
rib.
,
1624
):
wie viel an schwein oder verken zu mast in alles uffgetrieben werden mugen.
Welti, Stadtr. Bern (
halem.
,
n. 1437
):
Vff die selben guͤter [...] sol nieman mit der hand sin ve vff triben.
Siegel u. a., Salzb. Taid. (
smoobd.
, Hs.
18. Jh.
):
ist ieder zeit herkommens, daz ainer nur auftreibe, waß selber über winterszeit fueren mag.
Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1636
):
da man samentlich die küe mit einander auftreiben thuet.
Mell u. a., Steir. Taid. ;
12.
›etw. ins Werk setzen, beginnen, anfangen; etw. (z. B. einen Krieg) vom Zaun brechen; etw. schaffen, erschaffen‹.
Bedeutungsverwandte:
 456,  7,  1011,  3, ,  1.
Syntagmen:
den himmel / krieg / orden / span, das geschöpf / märe, die erde a.

Belegblock:

Gille u. a., M. Beheim
71, 27
(
nobd.
,
2. H. 15. Jh.
):
Des ersten heb ich an, wie got | die engel hie peschaffen hat, | als man dann vint da fune | Wie das wart auf getriben.
Ebd.
251, 3
:
Moises hat hie geschriben | [...] | wie got hat auff getriben | himel und erd und all geschopft.
Koller, Ref. Siegmunds (Hs. ˹
Augsb.
,
um 1440
˺):
sie haben [...] dick krig auffgetriben umb ainen vortantz.
13.
›jn. rechtlich belangen, verfolgen, vor Gericht bringen; etw. beschlagnahmen‹ (letzteres nach ).
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  3,  11 (zur 1. Variante).

Belegblock:

Vorarlb. Wb.
1, 162
(a.
1376
);
Schweiz. Id. (
seit 1334
);
14.
›jn. (in allen Belegen: den Richter) durch Nachweis eines Verwandtschaftsverhältnisses mit einem der Prozeßgegner für befangen erklären und ihn dadurch ablehnen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  22.
Wortbildungen:
auftreibung
2.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1540
):
so ein richter freundschaft halben aufgetriben.
Ebd. (
1532
):
Es soll auch mit auftribung der richter dem rechten gmes gehalten und die plutverwanten der parthien allain biß in die dritten linien aufgetriben werden.
Ebd. (
1490
):
so möcht jeder tail siner widerparti also gesipt frund durch sin fursprechen ufftriben und begeren, des handels als richter müßig zu steen.
Gehring, Würt. Ländl. Rechtsqu.
3, 18, 5
(
schwäb.
,
1574
):
Es soll auch mit auftreibung der richter dem rechten gemeß gehalten werden, und so der, (so) ein oder mer ufftreibt, sich der andern richtern nit benüegen lassen wöllt, so sollen die uffgetribnen uff des ußtreibenden aignen costen ersetzt werden.
Wintterlin, a. a. O. ;
Gehring, a. a. O.
753, 6
;
15.
›jm. jn./etw. aufdrängen, aufzwingen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4,  1.
Syntagmen
jm. barraten pfenwert
(statt:
barem gelt
)
a., jm. jn. wieder die wal a.

Belegblock:

Schweiz. Id. (
16. Jh.
).
16.
bedeutungsverwandt zu .