aufstricken,
V.
1.
›etw. aufknoten‹; mit verschobener Bezugsgröße: ›etw. durch Lösen der Stricke öffnen‹; ütr.: ›sich befreien, von etw. lösen‹; Bedeutungsverwandte:
vgl. .Syntagmen:
den sak, die bande a.
Belegblock:
Ich bin mit solcher lieb behafft, | Das ich mich nit auffstricken kan.
Baumann-Zwirner, Augsb. Volksb.
1991, 145
.