aufstreich,
der
.
›meistbietende Versteigerung von etw.‹; zur Motivation vgl. : ›Zuschlag bei der Vergantung‹.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1701
/
20
):
sollen selbige bei angezündeten leichtlen wie all andere gemeindsachen im aufstreich verliehen werden.