aufstützen,
V.;
im eigenen Material außerordentlich schwach belegt, deshalb im folgenden relativ globale Bedeutungserläuterung (sehr differenziert: ).
1.
›etw. schräg aufwärts anlehnen, etw. (Sachen) aufrecht stellen‹; refl.: ›sich erheben, aufkommen, aufsteigen (von Sachen); sich aufrichten (von Personen)‹.
Syntagmen:
den laden an das haus a., das fas / den zehenten / die zehntgarbe a.
(›die Zehntgarbe hinstellen‹; als Synekdoche: ›abliefern‹; dazu bdv.: vgl.  1);
das mer / wetter, die wolke sich a.
;
aufgestüzte finger
(›zum Schwur erhobene Finger‹, dazu bdv.: vgl.  2).

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
kam mir plötzlich in dem finstern nebel einer zu roß ins gesicht [...], und wie er mich vernommen, auffstützet, sich zurück wendet.
2.
›etw. vorgeben, sich auf etw. berufen‹; Ütr. zu 1.

Belegblock:

Jörg, Salat. Reformationschr.
116, 33
(
halem.
,
1534
/
5
):
jr ettlich gar jnbrünstig umranntend, rümtend sich jrs berüffs / stutztennd troͤm und gsichten uff / prophetisiertend / alls ouch ja / sy waͤrennd das userwellt volck.
3.
bedeutungsverwandt zu  11.