aufschubtag,
der
.
›Termin, auf den etw. verschoben wird‹.

Belegblock:

Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1575
):
Welcher aber seinen angesetzten termin oder uffschubtag ersietzen und uberseen wurde, demselbigen soll ferner kein erstreckung vergont werden.