aufschlaher,
aufschläher,
der
.
1.
›j., der ein unehrenhaftes Gewerbe betreibt‹, wohl: ›Zuhälter‹.
Wortbildungen:
aufschlagerin
›Kupplerin‹ (dazu bdv.: vgl. , , , ).

Belegblock:

Schultheiss, Achtb. Nürnb.
70, 12
(
nobd.
,
1347
):
Gissüblin und Wölflin, die Aufschlagerin, (ward) die Stadt verboten zwei Jahr fünf Meilen weit bei dem Grab darum, dass sie Aufmacherin sind mit armer Leute Frauen, die sie heimen, dass sie Bosheit bei ihnen treiben mit andern Männern, und der Aufschlagerin ist die Nase abgeschnitten.
Schwäb. Wb. (a.
1379
).
2.
›derjenige, der bei einer Versteigerung ein höheres Gebot abgibt‹;

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a.
1523
).
3.
s.  8.
4.
s.  16.