aufsandbrief,
der
;-s/-e.
›Urkunde über die Übertragung eines Grundbesitztums oder über eine Lehensaufkündigung‹;
Obd., rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Belegblock:
Alt aufsandtbriefe und verzaychung ettlicher lehenbrief.
Uffsantbrieff Hanns Schneiders von Enszlingen sein von dem gottshausz ingehabten guets.
Kristan Wissinger aufsandbrief.