aufsand,
die, der
; -Ø
(für: die
), auch -Ø
(für: der
)/ –.›Aufkündigung eines Lehens; Übertragung eines Grundbesitztums‹; metonymisch: ›Urkunde darüber‹;
Obd.; rechts- und wirtschaftsgeschichtliche Texte.
Belegblock:
aufsand ex parte des hauss zum Guldein Engel.
das der Kaufer von im noch seinen Erben die Aufsandt nicht bekommen möchte.
ein laut deß aufsant und brieflicher urkund in das neu überzuschreiben.