aufrüfen,
aufrufen
(ersteres häufiger belegt), V.,
erstere Form regelmäßig, für die 2. Form keine diesbezüglich interpretierbaren Belege.1.
›jn. (auch: eine Instanz) zusammenrufen, aufbieten; zum Aufbruch rufen‹.Wortbildungen:
aufrufung
Belegblock:
Von uffruͤffung des grichts. Das gricht soll jedes landtags, wie es sonst brüchlich, uffgeruͤfft werden.
hieß er aufdrumetten und überall aufrüefen darvon.
2.
›etw. öffentlich bekannt machen‹.Syntagmen:
das erbe / pfand, den kauf a.
Wortbildungen:
aufrufung