aufrüfen,
aufrufen
(ersteres häufiger belegt),
V.,
erstere Form regelmäßig, für die 2. Form keine diesbezüglich interpretierbaren Belege.
1.
›jn. (auch: eine Instanz) zusammenrufen, aufbieten; zum Aufbruch rufen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  6,  2.
Wortbildungen:
aufrufung
1 (a. 1484).

Belegblock:

Rennefahrt, Zivilr. Bern (
halem.
,
1615
):
Von uffruͤffung des grichts. Das gricht soll jedes landtags, wie es sonst brüchlich, uffgeruͤfft werden.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, Hs.
16. Jh.
):
hieß er aufdrumetten und überall aufrüefen darvon.
2.
›etw. öffentlich bekannt machen‹.
Bedeutungsverwandte:
 7, verkünden; vgl.  3,  8.
Syntagmen:
das erbe / pfand, den kauf a.
Wortbildungen:
aufrufung
2.

Belegblock:

Rwb (a.
1413ff.
);