aufnesteln,
V.
1.
›(Kleidungsstücke) aufknöpfen, öffnen‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›sich frei machen‹; Ütr.: ›etw. ans Tageslicht bringen, aufdecken, enthüllen‹; auf Personen bezogen: ›jn. (z. B. den Papst) bloßstellen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. , .

Belegblock:

Fastnachtsp. (
nobd.
,
15. Jh.
)
[ich] nestelt mich vor auf behent | Und puckt mich.
2.
›jn. scharf angehen, jn. verprügeln‹; von Gruppen, Heeresteilen o. ä.: ›jn. niedermachen, aufreiben, vernichten‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, ; vgl.  16, ;  10.

Belegblock:

Sachs (
Nürnb.
1524
):
Wenn maister Hans uber dich keme, der köndt dich recht auffnesteln.
3.
als Part. Prät.: ›zornmütig‹.

Belegblock:

Schweiz. Id. (a.
1692
).