aufnemgeld,
das
.
›bei der Übernahme eines Grundbesitztums zu entrichtende Gebühr; Gebühr des Bergrichters‹;

Belegblock:

Bischoff u. a., Steir. u. kärnt. Taid. (
m/soobd.
,
1599
):
daß aufsagenzünßgelt sambt dem aufnembgelt gehört dem herrn richter zue.