aufmucken,
V.;
zu
(-)mucken
›brummen‹ (
).
›jm. etw. vorwerfen, vorhalten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.
25.
Belegblock:
daß solches
[Eingabe, Beschwerde]
meine [...] Nothdurft erheischt, damit mir und ihnen unverschuldeterweise mein Abschied nicht verkehrlich aufgemuckt, und [...] daß die Abschiede [...] nicht allein in der Kanzlei kassiert werden sollen.