1
auflösen,
V.
1.
›(die Verschnürung von etw.) auflösen, öffnen‹; speziell:
jm. die zunge / das band der zunge auflösen
›jm. die Zunge lösen‹ (im konkreten Sinne); mit Verschiebung der Bezugsgröße, auch ütr.: ›jn./etw. (ein Tier) losbinden‹; ›etw. (z. B. die Seele) befreien‹.
Syntagmen:
das tier, die eselin, das füllen, das band, den anker / riemen / ring a., die sele a.

Belegblock:

Froning, Alsf. Passionssp.
2525
(
ohess.
,
1501ff.
):
ziehet hen und loßet uff das thyer | und brenget mer das her gar schyer!
Luther, WA (
1531
):
Die losen einem die sporen rincken auff
(ral. für: ›sie nehmen einem jede Sicherheit‹).
Ders. Hl. Schrifft.
Joh. 1, 27
(
Wittenb.
1545
):
Der ists [...] / Des ich nicht werd bin / das ich seine Schuchriemen aufflöse.
Maaler (
Zürich
1561
):
Aufgeloͤßt. Dissolutus, Exolutus, Solutus. Nach dem vnnd die aͤncker Aufgeloͤßt warend.
Brandstetter, Wigoleis
214, 41
(
Augsb.
1493
):
zehand loesett er auch auf die bande der fueß.
Chron. Augsb. (
schwäb.
, zu
1562
):
ist ain hieiger kramer [...] bei dem galgen an dem steg an aine säul hart gebunden worden. wie man in also gefunden und aufgelöst und gefragt hat.
Andreae. Ber. Nachtmal
71v, 5
(
Augsb.
1557
):
der glaͤubigen Seelen / doͤrffen nicht ferr faren / wann sy auffgeloͤset werden / vnd bey Christo dem Herren alßbald sein.
Eschenloher. Medicus (
Augsb.
1678
):
ist ihme
[stummes Mädchen]
[...] ehe daß sie in die Kirch zum heiligen Creutz gelanget / das Band der Zungen auffgeloͤßt worden / vnd hat geredt.
Luther. Hl. Schrifft.
Hiob 38, 31
;
Mt. 21, 2
;
Apg. 27, 40
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Voc. Teut.-Lat.
b viijr
;
Rot
308
;
311
;
2.
›etw. (Unklares, Geheimnisvolles, einen verborgenen Sinn) entschlüsseln, klären, auflösen; (eine Frage) beantworten‹.
Bedeutungsverwandte:
 11,  1, , .

Belegblock:

Luther. Hl. Schrifft.
Weish. 8, 8
(
Wittenb.
1545
):
[Weisheit] verstehet sich auff verdeckte wort / vnd weis die Retzel auffzulösen.
Heidegger. Mythoscopia
59, 18
(
Zürich
1698
):
daß die verworne Erzehlungen sich selbst nach und nach ohne Machinen auffloͤsen sollen.
Gilman, Agricola. Sprichw.
2, 46, 27
(
Augsb.
1548
):
Die frage ist mir zuͦ hoch auffzuͦloͤsen.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
7, 29
(
tir.
,
1464
):
das er erleüchtet die gemüet der menschen vnd das er auf löset die vërpargenhait der geschrifft.
Mayer, Folz. Meisterl. ;
Bauer, a. a. O.
97, 13
;
Rot
308
;
347
.
3.
›etw. (z. B. in Wasser) auflösen, verflüssigen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  4,  2.

Belegblock:

Maaler (
Zürich
1561
):
Das Glympt wider aufloͤsen. Deglutinare.
Barke, Spr. d. Chymie.
1991, 185
.
Rot
306
:
Belegzitat s. v.
aufbinden
7.
4.
›etw. aufheben, für nichtig erklären; etw. löschen, tilgen; etw. einlösen, bezahlen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  1,  4,  1,  2,  1,  4; vgl.  28,  21.
Syntagmen:
den ausspruch / befel / eid / kauf, das bündnis / gebot / gelübde / gesez, die pein / verschreibung a.

Belegblock:

Grosch u. a., Schöffenspr. Pössneck
258, 37
(
thür.
,
1474
):
der ußspruch ist darmete uffgelost unde machteloß worden.
Luther. Hl. Schrifft.
Matth. 5, 19
(
Wittenb.
1545
):
Wer nu eines von diesen kleinesten Geboten aufflöset / [...] / Der wird der kleinest heissen im Himelreich.
Mayer, Folz. Meisterl. (
nobd.
,
1517
/
18
):
Der [ablas] ab nympt allen rüs | Der sünden und lost aüf die pünd | Pein und der schüldt.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
82
(
Nürnb.
1517
):
do der unentlich got gelitten und die pein aufgelöst hat.
Anderson u. a., Flugschrr.
25, 5, 13
(
Augsb.
1522
):
Welcher aufleßt ainß võ den minsten meiner gepotñ.
Grosch u. a., a. a. O.
211, 38
;
Rot
285
;
352
;