aufleihen,
V., unr. abl.
›etw. leihweise (gegen Sicherheit) zur Verfügung stellen; etw. zu Lehen geben, verleihen‹; konversosem dazu: ›von jm. etw. (gegen Sicherheit) ausleihen‹.
Belegblock:
Chron. Augsb.
5, 104, 26
(schwäb.
, 1523
/7
): da haben die Schweytzer vil gelt vorlangst auff gelichen.
Rwb
1, 898
.