aufleihen,
V., unr. abl.
›etw. leihweise (gegen Sicherheit) zur Verfügung stellen; etw. zu Lehen geben, verleihen‹; konversosem dazu: ›von jm. etw. (gegen Sicherheit) ausleihen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. ,  12; zur konversosemen Var.: vgl.  16.

Belegblock:

Chron. Augsb. (
schwäb.
,
1523
/
7
):
da haben die Schweytzer vil gelt vorlangst auff gelichen.