auflege,
die
.
›Aufgeld, zusätzlich zu entrichtender Betrag bei Kaufgeschäften‹;
vgl. am ehesten  15.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3, .

Belegblock:

Toeppen, Ständetage Preußen
4, 397, 21
(
preuß.
,
1454
):
zcu beczalen mit sampt dem hauptgelde mit aller offlege.