aufläuten,
V.
1.
›die Armensünderglocke über jn. läuten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.

Belegblock:

Chron. Nürnb. (
nobd.
,
1494
):
am pfintztag nach obersten da leutet man in paiden auf.
Ebd. (
1497
):
Des jars am eritag vor Michahelis da solt man dem jungen Terffis aufgeleut haben.
2.
›zur Eröffnung einer Veranstaltung (o. ä.) läuten‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Gegensätze:
vgl. .

Belegblock:

Gutzeit, Nachtr.
67-68
.