auflässig,
Adj.;
in allen Belegen präd. Attr.
1.
›aufgegeben, unbebaut‹;
Zur Sache:
Veith, Bwb.
.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Löscher, Erzgeb. Bergr.
68, 31
(
omd.
,
1544
):
das eczliche zcechen auflessig mochten werden, wie man dan schon vor augen siehet.
2.
von Gewerken gesagt, die ihren Grubenbau (oder Teile davon) aufgegeben haben.

Belegblock:

Wutke, Schles. Bergb., Cod. Sil. (
schles.
,
1559
):
Als vor etlichen iahren zurück [...] viel gewercken abscheuig und auflässig gemacht, auch ihnen ihre teil eingezogen worden.