aufhämeln,
V.;
zu
hame
›Fessel‹ ()? Oder zu frnhd.
aushämmeln
(mit vergleichbarem Beleg)?
unter der Voraussetzung, daß die erstere etymologische Zuordnung überzeugt: ›jn. fesseln‹; bei letzterer Zuordnung: ›jn. aus einer Menge herausgreifen‹.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
n. 1525
):
als der zewg hinein kam in die statt, warden [...] die hauptlewt, fenlinfurer und uffwidler der versamelten bawrschaft alspald uffgehemelt, nemlich uff dem markt [...] siben aus den burgern von Wurzburg, [...] newnzehen von den auswendigen burgern [...], die all mit dem schwert gericht (wurden).