aufheber,
aufhaber
(letzteres etwas seltener),
der
;
–/-Ø.
1.
›Beschützer, Retter, j., der jn. hält, stützt‹;
vgl.  1.

Belegblock:

Kurrelmeyer, Dt. Bibel (
Straßb.
1466
):
We dem alleine wann so er velt er hat nit ein auf heber.
Er ist mein schilt vnd der gewalt meiner behaltsam: mein auffheber vnd mein zuͦflucht mein behaltter.
2.
›Erntearbeiter, j., der das gemähte Getreide aufhebt und zu Garben bündelt‹; ›Arbeiter im Salzbergwerk, der das Salz mit Schaufeln in die Kuffen schüttet‹;
vgl.  1.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1.
Wortbildungen:
aufheberin
(semantisch aus dem Beleg nicht genau bestimmbar).

Belegblock:

Engel, Rats-Chron. Würzb.
170, 2
(
nobd.
, Hs.
M. 17. Jh.
):
hat man hie zu Würtzburg einem bröcher geben 26 ₰, item einem pfohlstoßer 22 ₰, item einer aufheberin 14 ₰.
3.
›Einnehmer finanzieller Auflagen‹;
vgl.  11.
Bedeutungsverwandte:
, .
Syntagmen:
a. der schatzung.

Belegblock:

Lamprecht, Dt. Wirtschaftsl. Anm. 4 (
mosfrk.
,
1682
):
waß man den herren zu Züsch oder ihrem ufheber zu Münster von etlichen guetern laut zinsbuchs [...] zu liefern schuldig.
4.
›Aufseher (in unterschiedlichen Bereichen / Funktionen)‹.

Belegblock:

Österley, Kirchhof. Wendunmuth (
Frankf.
1602
):
der kercker [...], welchen man der auffheber und zöllner gefängnus heißet.
Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
nachdem [...] der richter [...] neben ainem burger und den aufhabern die feurstet in allen beüsern besichtigt.
5.
s.
aufheben
25.