aufhaber,
der
;
-/-Ø
;
vgl. .
„›Beamter, der die ‘Säumer’, Fuhrleute und Kaufleute bei der Übernahme des Salzes zu kontrollieren hat‹“, so
Patocka, Salzwesen.
1987, 278
, der das Wort eher zu  11 ›erheben, einfordern‹ stellen möchte als zu  1. Dagegen spricht die Existenz von  2, dafür der Beleg in
Mell
, der einer Feuerordnung entnommen ist und wohl einen Brandschutzbeamten meint.

Belegblock:

Mell u. a., Steir. Taid. (
m/soobd.
,
1568
):
so ist doch [...] durch den richter neben zwaien burgern und den aufhabern [...] die bschauen allain quotemberlich gehalten worden.
Patocka, Salzwesen.
1987, 278
(
oobd.
,
1513
):
Die Auffhaber sollen Jr vleissig aufsehen haben auf den Ausganng des Salcz.
Ebd.
278
(
1595
):
Zum handl sein Zwen aufhaber, Geben Jr acht auf den Ansager, Schneiden auf Resch die Salczes Sumb, Des gwiß Zu sein Zellen Sis drumb.