aufhaber,
„›Beamter, der die ‘Säumer’, Fuhrleute und Kaufleute bei der Übernahme des Salzes zu kontrollieren hat‹“, so
Patocka, Salzwesen.
, der das Wort eher zu 11 ›erheben, einfordern‹ stellen möchte als zu 1. Dagegen spricht die Existenz von 2, dafür der Beleg in 1987, 278
Mell
, der einer Feuerordnung entnommen ist und wohl einen Brandschutzbeamten meint.Belegblock:
so ist doch [...] durch den richter neben zwaien burgern und den aufhabern [...] die bschauen allain quotemberlich gehalten worden.
Die Auffhaber sollen Jr vleissig aufsehen haben auf den Ausganng des Salcz.
Zum handl sein Zwen aufhaber, Geben Jr acht auf den Ansager, Schneiden auf Resch die Salczes Sumb, Des gwiß Zu sein Zellen Sis drumb.