aufhören
(vereinzelt
aufgehören
),
V.,
vereinzelt rückuml.
1.
›aufhören, enden, zu Ende gehen, ein Ende nehmen (von Zuständen, Handlungen, Vorgängen, die in der Zeit verlaufen)‹.
Bedeutungsverwandte:
 3.
Gegensätze:
(V.) 3, .
Syntagmen:
der gesang / wehtag, die nacht / ernte / lere / sprache / bewegung / weissagung / wirkung / zwingnis / liebe / helle / erkentnis / hitze, das ampt / regiment / liecht / sterben a.

Belegblock:

Wyss, Limb. Chron. (
mfrk.
,
2. H. 14. Jh.
):
da daz sterben ufhorde.
Reichmann u. a., Frnhd. Leseb.
122, 7
(
Herborn
1602
):
daß sie [lieb] immerdar waͤren vnd bleiben wirt: so doch die andere gaaben werden auffhoͤren.
Ebd.
23
:
es seyen spraachen / so werden sie aufhoͤren.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 8, 22
(
Wittenb.
1545
):
So lange die Erden stehet / sol nicht auffhören / Samen vnd Ernd.
Scholz, Lanfrank. Chir. Parva
233r, 22
(
md.
/
oobd.
,
1446
/
8
):
der wetage / habe ee auffgehort.
zu Dohna u. a., Staupitz/Scheurl
103
(
Nürnb.
1517
):
so die hel allein nicht aufhöret, zu quelen ein schuldigen sünder.
v. Birken. Erzh. Österreich (
Nürnb.
1668
):
nach dem gemeinen Spruͤchwort: Wann ein ding zum hoͤchsten kommt / muß es wieder aufhoͤren.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
264, 4
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
alse die bewegunge dez libes ufgehörte.
Sudhoff, Paracelsus (
1525
/
6
):
so die wirkung aufhörete, so laß abbaden in lauterem batwasser.
Fischer, Eunuchus d. Terenz 59, K. (
Ulm
1486
):
Wann so die zwingnuß auff hoͤrt so ist ir schoͤni auch vergangen.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Wenn Christus kompt / so hoͤrt Moysis ampt auff.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
68, 38
(
tir.
,
1464
):
das liecht vnd das gesang vnd der wolgeschmachen das weret sol pei ainer stund, vnd darnach da höret das auf.
Hübner, Buch Daniel ;
Scholz, Lanfrank. Chir. Parva
227v, 16
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
zu Dohna u. a., a. a. O.
2, 259, 8
;
Eschenloher. Medicus ;
Bauer, a. a. O.
108, 25
;
Rot
346
;
2.
›etw. zu tun aufhören, Schluß mit etw. machen; eine Pause machen; von etw. (einer Haltung, einer Handlung o. ä.) ablassen (jeweils von Handlungsträgern oder metonymischen Bezugsgrößen gesagt)‹.
Phraseme:
ane aufhören
(auch zu 1 stellbar) (dazu bdv.: , , , ).
Gegensätze:
 1,  1.
Syntagmen:
j.
(metonymisch: z. B.
gewissen / land
)
a., zu [...]
(auch ohne
zu
gebraucht),
j.
(metonymisch: z. B.
sele
)
a., bis [...], j. von etw.
(z. B.
der lernung, dem werk / übel, dem bösen leben
)
a.
;
j.
(metonymisch: z. B.
das land
)
a. mit etw.
(z. B.
gebären, kriegen
),
j. nimmer a., bis [...]
; ˹subst.:
keines aufhörens sein
(auch zu 1 stellbar)˺;
hör auf
›schweig‹!

Belegblock:

Helm, H. v. Hesler. Apok. (
nrddt.
,
14. Jh.
):
So muz der wark uf horen | Daz her nicht mer tar sprechen.
Quint, Eckharts Pred. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
Diu sêle sol niemer ûfgehœren, si enwerde des werkes als gewaltic als got.
Ders., Eckharts Trakt. (
E. 13.
/
A. 14. Jh.
):
man sol dar nâch stân und niemer ûfhœren, biz man die tugent gewinne.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 29, 35
(
Wittenb.
1545
):
[Lea] gebar einen Son / vnd sprach / Nu wil ich dem HERRN dancken / [...] / Vnd höret auff Kinder zugeberen.
Ebd.
Richt. 15, 7
:
wil ich mich an euch selbs rechen / vnd darnach auff hören.
Bell, G. Hager
356, 1, 14
(
nobd.
,
1611
):
noch war seines arbeitens fort | kein auf herens an disem ort.
Roloff, Brant. Tsp.
1643
(
Straßb.
1554
):
O schwig hoͤr auff woltestu mich lehren | Ich will mich gar nichts an dich keren.
Gilman, Agricola. Sprichw.
1, 37, 23
(
Hagenau
1534
):
Wenn der schertz am besten ist / so soll man auffhoͤren.
Ebd.
2, 242, 31
(
Augsb.
1548
):
Wann ain mensch zwen mund het / alse zway oren / wann wurde er aufhoͤren zuͦ reden.
Heydn. maister
36r, 19
(
Augsb.
1490
):
hat hũdert vñ acht jar gelebt vnd hat von d’ lernũge nÿe aufgehoͤrt.
Henisch (
Augsb.
1616
):
Ein krieg ist bald angefangen / aber es ist nicht in vnser macht auffhoͤren. [...]. Hoch angefangen / nidrig auffgehoͤrt.
Vogel, Pract. Alg. Ratisb.
57, 10
(
moobd.
,
M. 15. Jh.
):
daz si [muͤl] all 3 mit ein ander anheben zw moͤlen vnd auch mit ein ander aufhoren.
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
93, 18
(
tir.
,
1464
):
die selbigen czwelf v̈beltäter die hörtten als pald auf von irem pösen sündigen leben.
Bauer, Imitatio Haller
58, 29
(
tir.
,
1466
):
darumb solt du nicht auf hören dich czue peraiten czu dem streit.
Quint, Eckharts Pred. ;
Sermon Thauleri
7ra, 23
;
Jungbluth, J. v. Saaz. Ackermann
32, 2
;
Kehrein, Kath. Gesangb. ;
Vetter, Pred. Taulers ; ;
Wickram
4, 24, 21
;
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
184, 8
;
Bauer, Haller. Hieronymus-Br.
25, 7
;
93, 26
;
122, 33
;
Dies., Imitatio Haller
72, 21
;
Rot
285
;
337
;
Dietz, Wb. Luther ;
Byland, Wortsch. Zürcher AT. .
3.
›etw. beenden, zu Ende führen‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  29.

Belegblock:

Buch Weinsb. (
rib.
,
1595
):
das der kreich uffgeherdt kunne werden.
Morgan u. a., Mhg. Transl. Summa
263, 11
(
schwäb.
,
14. Jh.
):
so ufgehört wirt die bewegung dez himels.
4.
›zuhören, aufpassen, aufmerksam sein‹.
Bedeutungsverwandte:
 2, ; vgl.  2.

Belegblock:

Voc. inc. teut.
b vv
(
Speyer
um 1483
/
84
):
Aufhorn vl aufmerckẽ. Attendere.
Maaler (
Zürich
1561
):
Aufhoͤren / zuͦhoͤren. Animaduertere. In der schul sitzen vnnd fleyssig Aufhoͤren.