aufhängen,
aufhahen,
aufhangen
(ersteres am häufigsten, die beiden anderen Formen deutlich seltener), V.;
regelmäßige und unregelmäßige Flexion so gemischt, daß von einer einzigen Worteinheit ausgegangen wird.1.
›jn./etw. aufhängen‹; ütr.: ›etw. in etw. gründen, verankern‹.Belegblock:
15 ochszen uffgehangen uszem salcze.
alliu unser gerunge alzemâle sî îngeslozzen und ûfgehangen und ûf got geneiget.
Daß zu Vorfallen eineß Allarms ein jeder Bürger in den Haubtstraßen ein Licht aufhange.
Was hat das arme Schaf gethan, | Das dus so hoch hast auff gehan?
Die erwürgeten sie / vnd hieben jnen hende vnd füsse abe / vnd hiengen sie auff am teich zu Hebron.
Ebd.
2. Sam. 21, 6
: Gebet vns sieben Menner aus seinem Hause / das wir sie auffhengen dem HERRN zu Gibea Sauls.
Ebd.
Jud. 16, 23
: Judith hengte auff im Tempel / alle woffen Holofernis / vnd den Furhang den sie von seinem Bette genomen hatte.
Ebd.
1. Macc. 1, 64
: Die Eltern wurden in jren Heusern erwürget / vnd die Kinder drinnen auffgehengt.
aufgehangner oder do er was aufgehangen er zerreyß in mitzt.
Daß zwerglin das trat aber her | Und wolt mich uffgehangen hön.
wenn der mensch vergift ist an dem fuoz, sô schol man in mit den füezen aufhâhen und daz haupt ze tal naigen.
2.
›(wohl: etw.) suspendieren, zeitweilig aufheben, in der Schwebe halten‹; Beleg schwer interpretierbar.Belegblock:
Auffgehanger. od’ zweyffeliger. suspẽsus. i. dubi’ l’ sursum pẽsus.