aufgraben,
V., unr. abl.
1.
›etw. durch Graben öffnen, aufgraben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›jn. ausgraben‹; Belegblock:
wir haben ihn dahin begraben, wolt ihr ihn da nicht leiden, so grabe ihn uff und grabe ihn unter den galgen.
nym hie myt dir mynen staff | ind do vp grauen Maternus graff.
[Isaac] lies die Wasserbrünne wider auffgraben / die sie [...] gegraben hatten.
Ebd.
Marc. 2, 4
: da sie nicht kundten bey jn komen / fur dem Volck / deckten sie das Dach auff / da er war / vnd grubens auff vnd liessen das Bette ernider / da der Gichtbrüchige innen lag.
Chron. Köln a. a. O. ;