aufgraben,
V., unr. abl.
1.
›etw. durch Graben öffnen, aufgraben‹; mit Verschiebung der Bezugsgröße: ›jn. ausgraben‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  3.

Belegblock:

Chron. Magdeb. (
nrddt.
, Hs.
1601
):
wir haben ihn dahin begraben, wolt ihr ihn da nicht leiden, so grabe ihn uff und grabe ihn unter den galgen.
Chron. Köln (
rib.
, Hs.
1. H. 15. Jh.
):
nym hie myt dir mynen staff | ind do vp grauen Maternus graff.
Luther. Hl. Schrifft.
1. Mose 26, 18
(
Wittenb.
1545
):
[Isaac] lies die Wasserbrünne wider auffgraben / die sie [...] gegraben hatten.
Ebd.
Marc. 2, 4
:
da sie nicht kundten bey jn komen / fur dem Volck / deckten sie das Dach auff / da er war / vnd grubens auff vnd liessen das Bette ernider / da der Gichtbrüchige innen lag.
Chron. Köln a. a. O. ;
2.
›etw. (z. B. Erde) durch Graben lockern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Dietz, Wb. Luther .