aufgeläufe,
das
;
-s/
–.
›Auflauf, Aufruhr, Tumult, Empörung, Streit, Schlägerei‹;
Syntagmen:
ein a. machen
;
a. entstehen / werden
;
des a. erwarten
;
grosses a.
;
a. der bürgerschaft / gemeine
;
a. wieder keiserliche majestät
;
zum a. dienlich.

Belegblock:

Anderson u. a., Flugschrr.
22, 7, 22
(
Erfurt
1525
):
Haben aber darneben yhr oͤberkeyt trotzige wort entbotten / auch heymlich practick angericht / zum auffgeleuff dienstlich.
Bernoulli, Basler Chron. (
alem.
,
1519
):
das ein rhaͧt zu Zürich must ein ynsechen doryn thun, oder eins uffgeloͤuffs erwarten sin.
Diehl, Dreytw. Essl. Chron. (
schwäb.
,
1548
):
Es war auch ein gross auffgeleuff zu Strassburg [...], das neymantt wysstt wa auss oder ann.
Baumann, Bauernkr. Oberschw. (
schwäb.
,
v. 1542
):
umb die vesperzeyt machten die lantzknecht ain groß aufgeleff, schlugen ainander, wollten nit frid geben.
Wintterlin, Würt. Ländl. Rechtsqu. (
schwäb.
,
1618
):
Wessen sich unsere amptleuth in aufgeleufen, gezänk oder hädern verhalten sollen.
Rot
348
;
Preuss. Wb. (Z)
1, 232
;
Schmidt, Hist. Wb. Elsaß ;