aufgebung,
die
.3.
›Übertragung, Übereignung, Übergabe (von Besitztümern)‹; breites Spektrum rechtlicher Differenzierungen‹, darunter: ›Verkauf, Veräußerung‹; ›Übergabe in zeitliche oder erbliche Leihe‹; ›rechtsförmlicher Vollzug eines Veräußerungsgeschäftes‹; Syntagmen:
die a. willigen
; a. beschehen
; a. des gutes / gartens.
Wortbildungen:
aufgebungsbrief.
Belegblock:
Di vffgebunge, alze vor geschrebin stet, haben wir durch h’n Heynichs dinst [...] gewillit.
das die Aufgebung der Gründt und Güetter nicht allein erblichen, sonder auch auf ein Annzall Jar [...] beschechen müge.