aufgaben,
V.
„Was unter dem
aufgŏben
zu verstehen, läßt sich nicht mit Bestimmtheit erkennen. Ein ‘Aufgeber’ findet sich häufig erwähnt und wird darunter jenes Organ des Rodfuhrwesens verstanden, das die Verteilung der zu befördernden Waren auf die Rodfuhrleute zu besorgen hatte. Als Entlohnung des Aufgebers hatte jeder Rodwagen eine bestimmte Abgabe zu entrichten. Vielleicht daß das oben erwähnte
aufgöben
damit zusammenhängt und die Bürgerschaft dadurch, daß sie das Amt des Aufgebers durch ein von ihr bestelltes Organ besorgen ließ, sich eine Abgabe von den durchgeführten Waren sichern wollte“ [so
Wopfner, Bauernkr. Tirol
175
, Anm. 4].

Belegblock:

Ebd.
175, 10
(
tir.
,
1525
):
das unns ire gnaden die maŭt hie zŭ Lŭentz inmassen wie anndern ŭmb ain bestannd zŭ gŭet gemainer stat aŭs gnaden vergŭnstigen, aŭch dergleichen das aŭfgŏben.