aufgabe,
die
;-Ø/
–.6.
›Übertragung, Übereignung, Übergabe von etw., dingliches Veräußerungsgeschäft über eine bewegliche Habe oder über einen Grundbesitz‹, teils mit der Nuance ‘Abtretung von etw.’; auch: ›Erbübergabe‹; Syntagmen:
die a. in das statbuch schreiben
; mit der a. für gericht kommen, etw. für die a. schuldig sein
; ordenliche / freiwillige a.
; formelhaft: a. geschehen vor [e. P.].
Wortbildungen:
aufgabbrief.
Belegblock:
das undergeng, uffgab, erbschaft oder was anderst, so sich geburt zu tun an dissem gericht, not wurde.
mit ufgaben, wehrschaften, inkaufen und verkaufen [...] do sollen kaufer und verkaufen [...] fur gericht kommen.
Solge aufgobe ist geschen vorn hern bergmeister, der zeit Wolf Fischer.
Desir vffgabe vnd Reichunge czu orkunde, So han wir vns’ Stad Jngesige an desen Brieff lossen hengen.
Uffgobe Wentzel Hübners vnd Magdalena, seins ehelichen weibis.
Helbig, Qu. Wirtsch.
5, 15, 21
; Kollnig, a. a. O.
29, 41
; König-Beyer, a. a. O.
18, 5
; Winter, Nöst. Weist. ;
Preuss. Wb. (Z)
1, 231
.7.
›Aufnahme in ein Handwerk‹; ›Aufnahmegeld‹ (aus dem Beleg nicht monosemierbar).Syntagmen:
etw. zur a. geben.