auffordern,
V.
›etw. fordern, eine Forderung erheben; jn. (auch: eine Instanz) zu etw. (z. B. zur Übergabe) auffordern; jn. vor Gericht fordern‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  12, .
Syntagmen:
die rente a., die stat a., das schlos a.
;
jm. mit dem rechten a.
;
aufgeforderter kreis / schöffe.
Wortbildungen:
aufforderung.

Belegblock:

Roder, Hugs Vill. Chron. (
önalem.
,
1499
):
die Schwitzer zugend von Tuͤngen gen Stuͦlingen und lettnd sich fur das schloss und fur das stettlin, die warend bede fast wol besetz mit litt und guͦtt und fordertten es och uff.
Bad. Wb.
1, 81
;
Rwb (a.
1535
/
6
); .