auffartgeld,
das
.
›beim Aufzug auf ein Gut zu zahlende Gebühr‹;
verdeutlichende Wortbildung zu  3.
Bedeutungsverwandte:
vgl. .

Belegblock:

Schwäb. Wb. (a.
1558
);
Rwb (a.
1537
;
1599
).