auferbaulich,
auferbäulich,
Adj.
1.
›in gutem Zustand, in gutem Stande‹.
Gegensätze:
vgl. , , .
Wortbildungen:
auferbaulichkeit.

Belegblock:

Winter, Nöst. Weist. (
moobd.
, Hs.
18. Jh.
):
soll ein ieder unterthann sein stüft auferbaulich herhalten.
die feuerstätt, als kuchl und rauchfäng, in gueter auferbaulichkeit von stain oder ziegl halten.
2.
›erbaulich, aufbauend, förderlich‹.

Belegblock:

Rosenthal. Bedencken
6, 7
(
Köln
1653
):
wie von so vielen seinen Dienern die hohe hie verfaste Volkommenheit [...] mit kraͤfftigen beystand seiner Gnad sehr aufferbaͤwlich geuͤbt wird.
Ebd.
21, 27
:
nit daß er Weltlich oder Heydnisch / hoffaͤrtig druͤber sol herrschen / sondern in auffrichtiger Sorg vnd aufferbaͤwlicher Lieb / vnd Demut jhnen vorstehen.
Kehrein, Kath. Gesangb. (
Nürnb.
1631
):
daß [...] die Sach [...] nuͤtzliche, Gottselige, vnd aufferbawliche Lehren vnd sachen in sich begreiffe.