aufbürsten,
V.;
kann zu
Bürste
oder – bei Annahme von r-Metathese – auch zu gestellt werden.
›jn. gegen jn. aufhetzen, aufstacheln‹.
Bedeutungsverwandte:
vgl.  1,  16,  18.

Belegblock:

Baumann, Bauernkr. Rotenb. (
nobd.
,
um 1525
):
Die fürsten, die [...] | [...] | Dem adel ire schloß belegert, | Ire ziens, rent und dienst gewegert, | Und euch wider sie aufgebürstet.