aufborgen,
V.
›von jm. etw. leihen, borgen‹; speziell: ›Schulden machen, (Geld) leihen‹.
Bedeutungsverwandte:
 1,  2; vgl.  2, ,
1
 13, ,  2.
Syntagmen:
gotlose / prasser / schlemmer etw. a.
;
geld / zerung a.
;
bei jm. a.
;
sich des a.
(subst.)
enthalten
;
jm. zum a. verhelfen
;
aufgeborgte ware.

Belegblock:

Kehrein, Kath. Gesangb. (
Köln
1582
):
Der gotlos thuͦt on hindersorgen | Von andern leuten gelt auffborgen, | Doch er bezalet nimmermer.