aufborgen,
V.
›von jm. etw. leihen, borgen‹; speziell: ›Schulden machen, (Geld) leihen‹.
Syntagmen:
gotlose / prasser / schlemmer etw. a.
; geld / zerung a.
; bei jm. a.
; sich des a.
(subst.) enthalten
; jm. zum a. verhelfen
; aufgeborgte ware.
Belegblock:
Kehrein, Kath. Gesangb.
3, 162, 9
(Köln
1582
): Der gotlos thuͦt on hindersorgen | Von andern leuten gelt auffborgen, | Doch er bezalet nimmermer.